Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.kanton.zh.ch und des Bundes unter www.admin.ch
Bedingungen / Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
Sie können das Antwortkuvert per Post schicken. Es ist bereits frankiert. Sie können es auch während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)
Sie können Ihr Stimmmaterial in den Gemeindebriefkasten werfen, dies gilt ebenfalls als briefliche Abstimmung. Der Gemeindebriefkasten wird letztmals am Sonntag um 11.30 Uhr gelehrt.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
die Unterschrift auf dem Stimmausweis fehlt
das Antwortkuvert mehr als einen Stimmausweis enthält
das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
Hinweis: Sie können sich die Abstimmungstermine per E-Mail zustellen lassen. Um diesen Reminder-Dienst zu abonnieren, registrieren Sie sich bitte für Reminders per E-Mailhier.