Wochenaufenthalt in Hinwil

Was ist ein Wochenaufenthalt?
Was sind die Voraussetzungen für einen Wochenaufenthalt?

Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter haben ihren Wohnsitz grundsätzlich ausserhalb der Gemeinde Hinwil. Aufgrund ihrer Arbeitssituation oder wegen einer Ausbildung sind sie aber gezwungen, in der Gemeinde Hinwil einen zweiten Aufenthaltsort zu wählen. Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter wohnen nur an ihren Arbeits- oder Studientagen in Hinwil. An arbeitsfreien Tagen müssen sie an ihren bisherigen Wohnsitz zurückkehren.

Aufgaben der Einwohnerdienste
Die Einwohnerdienste haben die Aufgabe, die Wohn- und Arbeitssituation der Gesuchstellenden sorgfältig zu prüfen, bevor eine Wochenaufenthaltsbewilligung erteilt wird. Die Beurteilung orientiert sich an den Meldevorschriften und der Praxis des Bundesgerichts. Wichtig ist, dass die Gründe für den Wochenaufenthalt auch für Dritte erkennbar sind. Die rein persönlichen Motive oder Wünsche der Gesuchstellenden sind nicht ausschlaggebend für eine Bewilligung.

Das dazu benötigte Formular finden Sie unter "Dokumente".

Die Gebühr für die Anmeldung resp. Verlängerung des Wochenaufenthaltes beläuft sich auf CHF 100.00.

Auskunftspflicht der Meldepflichtigen
Wochenaufenthalterinnen und Wochenaufenthalter sind nach § 6 MERG verpflichtet, über sich und ihre Wohn- und Arbeitsverhältnisse Auskunft zu geben. Die Einwohnerdienste sind berechtigt, entsprechende Bestätigungen und Nachweise zu verlangen.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist von 14 Tagen eine Ordnungsbusse gemäss § 1 Ziff. 14 Bst. a der Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren von CHF 100.00 zur Folge haben kann.

Für Informationen zur Anmeldung als Wochenaufenthalterin bzw. Wochenaufenthalter klicken Sie bitte hier.

Preis

CHF 100.00