Veranstaltungen

Die Bewilligung für die Durchführung einer Veranstaltung erteilt in erster Linie die Gemeinde. Eine Bewilligung ist beispielsweise erforderlich, sobald

  • öffentlicher Grund benutzt wird,
  • im Freien Verstärkeranlagen eingesetzt werden,
  • Fahrnisbauten (Zelte, Bühnen etc.) aufgebaut werden oder 
  • Getränke und Speisen gegen Entgelt abgegeben werden.

Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Auch weitere Faktoren können zu einer Bewilligungspflicht führen. Klären Sie frühzeitig bei uns ab, ob für die Durchführung der geplanten Veranstaltung eine Bewilligung nötig ist.

Der Einbezug aller notwendigen Stellen braucht seine Zeit. Gesuche sind deshalb falls möglich, mindestens drei Monate vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.

Schall und Laser
Unter die Schall- und Laserverordnung fallen grundsätzlich alle Arten von Veranstaltungen, bei denen elektroakustisch erzeugter oder verstärkter Schall auf das Publikum einwirkt. Dabei kann die Veranstaltung ein Konzert, eine Diskothek oder die Informationsbeschallung bei Sportanlässen sein.

Wer Veranstaltungen mit einem Schallpegel von mehr als 93 dB(A) durchführt, muss dies der zuständigen Stelle (Fachstelle für Lärmschutz des Kantons Zürich) mindestens 14 Tage im Voraus schriftlich melden. Gleiches gilt für Veranstaltungen, bei denen Laseranlagen zum Einsatz kommen. Veranstaltungen, die sich ausschliesslich an Jugendliche richten (Schülerdiscos etc.) dürfen nicht lauter als 93 dB(A) sein.

Hier finden Sie alle Informationen über das Verbot von gefährlichen Laserpointern ab
1. Juni 2019.

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Checkliste_Veranstaltungen_Flüssiggas Download 2 Checkliste_Veranstaltungen_Flüssiggas
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Gesuch Veranstaltungen in der Sportanlage Hüssenbüel Download 4 Gesuch Veranstaltungen in der Sportanlage Hüssenbüel