Schutzraumkontrolle

Schutzräume sind in Qualitätsgruppen (A, B, C) eingeteilt. Sie dürfen - unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen - zu privaten Zwecken genutzt werden.

Schutzräume der Qualitätsgruppe A werden einmal innert sechs Jahren auf ihren technischen Zustand hin überprüft. Die Kontrolle umfasst im Wesentlichen: Schutzhülle, Notausstieg, Fluchtröhre, Abschlüsse, Belüftung und Sanitärinstallationen (sofern vorhanden). Um den Belüftungsapparat zu testen, müssen die Panzertüren des Schutzraumes geschlossen werden. Zu diesem Zweck muss der freie Zugang gewährleistet sein. Vor einer Kontrolle werden die Hauseigentümer schriftlich informiert. Die Arbeit des Kontrolleurs ist kostenlos.

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