Steuererklärung / Fristerstreckung

Die Steuererklärung muss jährlich ausgefüllt werden. Der Versand erfolgt jeweils bis Ende Januar des auf das Steuerjahr folgenden Kalenderjahres. Falls Sie Mitte Februar die Unterlagen noch nicht erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Die Steuererklärung ist grundsätzlich bis zum 31. März einzureichen. Sollte aus irgendwelchen Gründen die Steuererklärung mit den erforderlichen Unterlagen nicht innert Frist eingereicht werden können, ist vor Ablauf dieses Termins eine Fristverlängerung zu beantragen. Dafür steht Ihnen unser Online-Dienst zu Verfügung.

Die Einreichungsfrist kann längstens bis zum 30. November erstreckt werden. Verspätete Gesuche können nicht mehr bewilligt werden. Auch Mahnfristen sind nicht erstreckbar.

Der Online Schalter des kantonalen Steueramtes Zürich ist rund um die Uhr geöffnet und bietet Ihnen die gebräuchlichsten Formulare und Merkblätter zum Download an (Formularschalter des Kantonalen Steueramtes).