Steuerinventar bei Todesfällen
Beim Steuerinventar handelt es sich insbesondere um eine Aufnahme des Vermögensbestandes des Verstorbenen per Todestag und der Feststellung der Erben.
Im Regelfall werden Sie bereits 14 Tage nach dem Todesfall vom Gemeindesteueramt angeschrieben und erhalten die folgenden Dokumente:
- Inventarfragebogen
- Steuererklärung per Todestag
- Merkblatt des kantonalen Steueramtes über steuerrechtliche Fragen in Todesfällen (inkl. Zusammenstellung der gesetzlichen Grundlagen)
- Tresoröffnungsprotokoll
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Steuern | 044 938 55 40 | steuern@hinwil.ch |