Abmeldung

Der Wegzug aus der Gemeinde Hinwil muss den Einwohnerdiensten innert 14 Tagen persönlich oder via dem Online-Dienst eWegzug gemeldet werden.

Bei Vertretung durch eine Drittperson ist eine Vollmacht erforderlich.

Wir bitten Sie, bei Abmeldungen ins Ausland mindestens 1 Stunde vor Schalterschluss am Schalter zu erscheinen.

Für übrige Abmeldungen bitten wir Sie, mindestens 15 Minuten vor Schalterschluss vorzusprechen.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

Schweizerische Staatsangehörige:

  • Meldebestätigung
  • amtlicher Ausweis (IDK oder Pass)

Ausländische Staatsangehörige:

  • Meldebestätigung
  • Ausländerausweis
  • Gültiges Reisedokument (Pass oder Personalausweis)

Für eine Abmeldung ins Ausland ist eine persönliche Vorsprache zwingend. Die Abmeldung kann frühestens einen Monat vor dem Ausreisedatum erfolgen.

Ein Wegzug in eine andere Schweizer Gemeinde kann frühestens 14 Tage vor dem Wegzugsdatum gemeldet werden.

Gebühren: gebührenfrei

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass das Nichteinhalten der Meldefrist von 14 Tagen eine Ordnungsbusse gemäss § 1 Ziff. 14 Bst. a der Verordnung über das kantonalrechtliche Ordnungsbussenverfahren von CHF 100.00 zur Folge haben kann.