Zusatzleistungen zur AHV/IV

Wenn die Renten der AHV oder IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes reichen, richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus.

Wenn Sie eine Rente der AHV oder IV beziehen, berechnen wir für Sie, ob Sie aufgrund Ihrer Einkommens- und Vermögenssituation Anspruch auf Zusatzleistungen haben.

Die für eine Anmeldung erforderlichen Unterlagen erhalten Sie bei uns.

Ausführliche Informationen finden Sie auch hier.