Abstimmungen, Wahlen

Die Abteilung Präsidiales organisiert die Wahlen und Abstimmungen. Die Gemeindeverwaltung stellt den Stimmberechtigten die Wahl- und Abstimmungsunterlagen mindestens drei Wochen vor dem Wahl- und Abstimmungstag zu.

Am Abstimmungssonntag ermittelt unser Wahlbüro das Wahl- und Abstimmungsresultat. Die Ergebnisse werden im Internet publiziert.

Eine Übersicht über alle Wahl- und Abstimmungsterminen sowie bereits bekannten Vorlagen finden Sie hier.

Stimmregister
Im Stimmregister werden alle stimmberechtigten Personen der Gemeinde Hinwil geführt. Aufgrund des Stimmregisters werden die Unterschriftenkontrollen für Initiativen und Referenden vorgenommen. Das Stimmregister für die Auslandschweizer/innen wird von der Stadt Zürich geführt.

Vorzeitige Stimmabgabe
Nach Erhalt des Stimmrechtsausweises und der amtlichen Stimm- und Wahlzettel kann während den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung bei den Einwohnerdiensten vorzeitig abgestimmt werden.

Briefliche Stimmabgabe
Bei der brieflichen Stimmabgabe muss das Kuvert spätestens bis zur Schliessung der Wahl- und Abstimmungslokale am Sonntag bei der Gemeindeverwaltung eintreffen. Die Stimm- und Wahlzettel sind nur gültig, wenn sie von einem unterzeichneten Stimmrechtsausweis begleitet sind.

Stellvertretung
Sie können sich durch eine andere stimmberechtigte Person an der Urne vertreten lassen.
Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis und geben Sie diesen Ihrer Vertretung zusammen mit Ihren Wahl- und Stimmzetteln mit. Die Stellvertretung darf höchstens zwei weitere Personen vertreten. Sie muss gleichzeitig ihren eigenen Stimmrechtsausweis an der Urne abgeben.

Urnenöffnungszeiten
Die Urnen sind wie folgt geöffnet:

Abstimmungssonntag
Altes Dorfschulhaus beim Gemeindehaus:
09.30 - 11.00 Uhr

Aussenwachten (Wernetshausen, Hadlikon):
09.30 - 10.30 Uhr

Letzte Leerung Briefkasten vor dem Gemeindehaus:
11.00 Uhr