Verrechnungssteuer

Änderung der Rückerstattung der Verrechnungssteuer

Beachten Sie, dass der Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer verwirkt, wenn die mit der Verrechnungssteuer belasteten Erträge und das entsprechende Vermögen nicht ordnungsgemäss, d.h. spontan durch Sie im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis deklariert werden. Es genügt nicht, wenn bloss Belege beigelegt werden. In zeitlicher Hinsicht erlischt der Anspruch, wenn der Antrag nicht innert dreier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die steuerbare Leistung fällig geworden ist, gestellt wird. Ab dem 1. Januar 2017 erfolgt die Verrechnung der Verrechnungssteuer mit den Staats- und Gemeindesteuern der Steuerperiode, in welcher die Verrechnungssteuer angefallen ist.