Anpassung der pauschalen Benützungsgebühr für Abwasser; Pauschale Benützungsgebühr per 1. November 2019

4. Oktober 2019

Anpassung der pauschalen Benützungsgebühr für Abwasser per 1. November 2019

Gemäss Verordnung über die Siedlungsentwässerung (Art. 6.2 und 6.4) setzt der Gemeinderat die Gebühren fest.

Mit Beschluss-Nr. 164 vom 2. Oktober 2019 hat der Gemeinderat die pauschale Benützungsgebühr für Abwasser der Liegenschaften, die der öffentlichen Kanalisation angeschlossen sind, jedoch für den Frischwasserbezug keine konkreten Messwerte vorliegen, angepasst. Die Pauschale pro Einwohnergleichwert wird auf CHF 90.00 exkl. MwSt. festgesetzt.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet, schriftlich und in dreifacher Ausfertigung beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten.

Hinwil, 4. Oktober 2019

Gemeinderat Hinwil

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