Nachtparking; Gebührenerhöhung per 1. Januar 2021
Der Gemeinderat hat am 19. August 2020 das Gebührenreglement zur Nachtparkverordnung vom 4. Dezember 2013 per 1. Januar 2021 wie folgt angepasst:
Art. 1 - Gebühren
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Der Gemeinderatsbeschluss liegt während der Rekursfrist im Gemeindehaus, Abteilung Präsidiales, 2. Stock, zur Einsicht auf oder kann von der Gemeindewebsite unter Amtliche Publikation heruntergeladen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, schriftlich und in dreifacher Ausfertigung beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Die aufgerufenen Beweise sind, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.
Hinwil, 25. August 2020
Abteilung Präsidiales
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GRB_2020-128_Nachtparking_Nachtparkgebuehren_Erhoehung_per_1._Januar_2021 | Download | 1 | GRB_2020-128_Nachtparking_Nachtparkgebuehren_Erhoehung_per_1._Januar_2021 |