Nachtparking; Gebührenerhöhung per 1. Januar 2021

25. August 2020

Der Gemeinderat hat am 19. August 2020 das Gebührenreglement zur Nachtparkverordnung vom 4. Dezember 2013 per 1. Januar 2021 wie folgt angepasst:
 

Art. 1 - Gebühren
Gebührenpflichtige Fahrzeughalter erhalten von der Gemeindeverwaltung alle drei Monate im Voraus eine Gebührenrechnung. Die Gebühren betragen für einen ganzen Kalendermonat oder auch einen Teil davon:
 

CHF 50.00
(bisher CHF 40.00)

 
für Personen- und Lieferwagen mit einem Gesamtgewicht bis 3500 kg, Anhänger für leichte Fahrzeuge, Motorräder ab 50 ccm sowie dreirädrige Motorfahrzeuge;
 
CHF 120.00

 
für Gesellschafts- und Lastwagen mit einem Gesamtgewicht von über 3500 kg, Anhänger für schwere Fahrzeuge, Wohnwagen, Wohnmobile und Spezialfahrzeuge.

 

Der Gemeinderatsbeschluss liegt während der Rekursfrist im Gemeindehaus, Abteilung Präsidiales, 2. Stock, zur Einsicht auf oder kann von der Gemeindewebsite unter Amtliche Publikation heruntergeladen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, schriftlich und in dreifacher Ausfertigung beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Die aufgerufenen Beweise sind, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.

 

Hinwil, 25. August 2020

Abteilung Präsidiales

Name
Amtliche_Publikation_Nachtparking Download 0 Amtliche_Publikation_Nachtparking
GRB_2020-128_Nachtparking_Nachtparkgebuehren_Erhoehung_per_1._Januar_2021 Download 1 GRB_2020-128_Nachtparking_Nachtparkgebuehren_Erhoehung_per_1._Januar_2021