Anpassung der Tarifordnung über die Abwasserentsorgung Hinwil; Benützungsgebühr per 1. November 2018

31. August 2018

Gemäss Verordnung über die Siedlungsentwässerung (Art. 6.2 und 6.4) setzt der Gemeinderat die Gebühren fest.

 

Mit Beschluss-Nr. 130 vom 22. August 2018 hat der Gemeinderat die Benützungsgebühren aufgrund der Einführung des neuen Harmonisierten Rechnungslegungsmodells 2 (HRM2) und der damit verbundenen Änderungen sowie der Investitionsplanung und des aktuellen Kontostandes des Abwasser-Spezialfinanzierungskontos per 1. November 2018 wie folgt angepasst:

 

  • Benutzungsgebühr pro m3 Frischwasserverbrauch CHF 2.75 exkl. MwSt. (zurzeit CHF 2.00)

 

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet, schriftlich und in dreifacher Ausfertigung beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag, sowie dessen Begründung enthalten.

 

Gemeinderat Hinwil

Name
Amtliche Publikation Gebuhrenanpassung Abwasser Download 0 Amtliche Publikation Gebuhrenanpassung Abwasser