Röm.-kath. Kirchgemeinde; Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen

20. September 2018

Römisch-katholische Kirchgemeinde Hinwil

Erneuerungswahlen der Mitglieder der Römisch-katholischen Synode des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2019 - 2023; Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen.

Mit Beschluss vom 14. Mai 2018 hat der Synodalrat der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich die Erneuerungswahlen der Mitglieder der Synode für die Amtsdauer 2019 - 2013 für den 10. Februar 2019 angeordnet. Auf die Römisch-katholische Kirchgemeinde Hinwil entfällt ein Mandat.

Die Wahl wird nach Art. 21 und Art. 22 der Kirchenordnung (KO) in Verbindung mit dem Gesetz über die politischen Rechte (GPR) durchgeführt. In allen Wahlkreisen wird nach Majorz gewählt. Es findet das Vorverfahren mit der Möglichkeit der stillen Wahl statt.

Wahlvorschläge, die von mindestens 15 Stimmberechtigten der Kirchgemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein müssen, sind der Gemeindeverwaltung Hinwil, Abteilung Präsidiales, Dürntnerstrasse 8, 8340 Hinwil, bis spätestens 30. Oktober 2018 einzureichen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Wählbar sind Mitglieder der Kirchgemeinde, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und im Besitze des Schweizer Bürgerrechtes oder der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung B, C und Ci sind. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort/Heimatland auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Anzugeben ist zudem, ob ein kirchliches Anstellungsverhältnis besteht. Zusätzlich kann der Rufname und der Hinweis, ob die vorgeschlagene Person der Synode schon bisher angehört hat, aufgeführt werden.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer weiteren Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert, zurückgezogen oder neue eingereicht werden.

Sind nach Ablauf der 7-Tage-Frist die in § 54 GPR genannten Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt, wird die vorgeschlagene Person als gewählt erklärt. Andernfalls findet eine Urnenwahl am 10. Februar 2019 statt.

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Abteilung Präsidiales, Dürntnerstrasse 8, 8340 Hinwil oder auf der Webseite der Katholischen Kirchen im Kanton Zürich: https://www.zhkath.ch/service/kirchgemeinden/kirchgemeinden/wahlen-synode/synode/ordentliche-wahl erhältlich.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft, Hirschengraben 72, 8001 Zürich, erhoben werden (§47 lit. d KO). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

 

Hinwil, 20. September 2018

Gemeindeverwaltung Hinwil
Abteilung Präsidiales

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