Überarbeitung Schutzzonenreglement mit Schutzzonenplan der Grundwasserfassung Kellerloch (GWR 00-1170)

9. November 2018

Gestützt auf Art. 20 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer und § 35 des Einführungsgesetzes zum Gewässerschutzgesetz hat das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft mit Verfügung vom 9. August 2018 das mit Beschluss des Gemeinderates Hinwil vom 11. Juli 2018, festgesetzte, überarbeitete Schutzzonenreglement für die Quellfassung Kellerloch, der Stadtwerke Wetzikon, mit den entsprechenden Plänen genehmigt.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, schriftlich und in dreifacher Ausführung beim Baurekursgericht, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag, sowie dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Die aufgerufenen Beweise sind, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen. Materielle und formelle Entscheide der Rekursinstanz sind Kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Die Akten können vom 9. November bis 9. Dezember 2018 in der Gemeindeverwaltung Hinwil, Abteilung Tiefbau und Werke, 2. OG Villa Meiligut, Gemeindehausstrasse 2, 8340 Hinwil, eingesehen werden.

 

Hinwil, 9. November 2018

Gemeinderat Hinwil

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