Röm.-kath. Kirchgemeinde; Erneuerungswahlen der Mitglieder der Römisch-katholischen Synode des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2019 - 2023; Provisorischer Wahlvorschlag und Ansetzung der 2. Frist

16. November 2018

Gestützt auf die Wahlanordnung vom 20. September 2018 ist für die Erneuerungswahlen des Mitgliedes der Römisch-katholischen Synode des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2019 – 2023 folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:

Mitglied der Römisch-katholischen Synode des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2019 – 2023

Name, Vorname

Geburtsjahr Beruf Adresse Rufname Bisher
Piscopia, Raffaele 1964 Techn. Kaufmann EFA Zelgstr. 30, 8340 Hinwil   bisher

Es wird eine Frist von 7 Tagen seit Publikation, bis spätestens am 23. November 2018, ange-setzt, innert welcher die Wahlvorschläge zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge bei der Abteilung Präsidiales, Dürntnerstrasse 8, 8340 Hinwil eingereicht werden können. Neue Wahlvorschläge müssen von mindestens 15 Stimmberechtigten unterzeichnet werden, wobei die gesetzlichen Vorgaben gemäss der Ausschreibung vom 20. September 2018 einzuhalten sind. Nach Ablauf der genannten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden.

Der Gemeinderat erklärt die/den Vorgeschlagene/n als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl mit amtlichen Wahlzetteln durchgeführt.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft, Minervastr. 99, 8032 Zürich, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.


Hinwil, 16. November 2018
Abteilung Präsidiales

Name
2._Publikation_prov._Wahlvorschlage___Anordnung_2._wG Download 0 2._Publikation_prov._Wahlvorschlage___Anordnung_2._wG