Aufhebung Flurweg
Gemeinde Hinwil
Aufhebung Flurweg
Der Gemeinderat Hinwil hat mit Beschluss-Nr. 2018-177 vom 14. November 2018 gestützt auf § 115 des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes (LG) vom 2. September 1979, entschieden:
- Der Flurweg-Nr. 16, Heuweidli, (Kataster-Nrn. 433/441/3532), wird aufgehoben. Der aufgehobene Flurweg geht unentgeltlich im heutigen Zustand ins Privateigentum der jeweiligen Anstösser gemäss Eigentümerverzeichnis über. Teilabschnitte werden von der Gemeinde Hinwil übernommen.
Der Beschluss kann während der Einsprachefrist bei der Gemeindeverwaltung Hinwil, Abteilung Gesundheit und Umweltschutz, Gemeindehaustrasse 2, 8340 Hinwil, während den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung im Amtsblatt des Kantons Zürich an gerechnet, beim Gemeinderat Hinwil, Dürntnerstrasse 8, 8340 Hinwil, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die aufgeführten Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Einspracheverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Die Publikation erscheint am 23. November 2018 im Amtsblatt des Kantons Zürich.
Gemeinderat Hinwil
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