Erlass zur Offenlegung der Interessenbindungen Zweckverband Kindes- und Erwachsenenschutz (ZV KES)

25. Januar 2019

Erlass zur Offenlegung der Interessenbindung Zweckverband Kindes- und Erwachsenenschutz Bezirk Hinwil (ZV KES)

Der Vorstand des ZV KES beantragt den Exekutivorganen mit Zirkulationsbeschluss vom 12. Dezember 2018, folgenden Erlass zur Offenlegung der Interessenbindung zu verabschieden:

Erlass zur Offenlegung der Interessenbindung

Zweckverband Kindes- und Erwachsenenschutz Bezirk Hinwil

Art. 1

1Die Mitglieder des Vorstands legen ihre Interessenbindungen offen, insbesondere geben sie Auskunft über:

- berufliche Tätigkeiten
- Mitgliedschaften in Organen und Behörden der Gemeinden, des Kantons und des Bundes
- ihre Organstellung in und wesentliche Beteiligungen an Organisationen des privaten Rechts

2Die Interessenbindungen der Vorstandsmitglieder werden auf der Internetseite des Zweckverbandes veröffentlicht.

Art. 2

Die Regelung tritt per 1. Januar 2019 in Kraft.

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 16. Januar 2019 den obenstehenden Erlass verabschiedet.

Die Akten liegen während der Rekursfrist in der Gemeindeverwaltung Hinwil, Abteilung Präsidiales (2. Stock), Dürntnerstr. 8, 8340 Hinwil, zu den ordentlichen Bürozeiten zur Einsichtnahme auf und werden auf die Homepage www.hinwil.ch aufgeschaltet.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, schriftlich und begründet Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

Hinwil, 25. Januar 2019

Gemeinderat Hinwil

Name
Zweckverband Kindes- und Erwachsenenschutz Bezirk Hinwil Download 0 Zweckverband Kindes- und Erwachsenenschutz Bezirk Hinwil