Besoldungs- und Entschädigungsreglement der Angehörigen der Feuerwehr Hinwil

14. Mai 2019

Der Gemeinderat hat die Soldansätze und diverse Entschädigungen für die Angehörigen der Feuerwehr Hinwil überprüft und in einem neuen Besoldungs- und Entschädigungsreglement festgesetzt. Diese sollen rückwirkend per 1. Januar 2019 in Kraft treten.

Im Sinne einer Einheitlichkeit wurde auch Punkt 5.16 des Gebührentarifs der Politischen Gemeinde Hinwil auf die neuen Ansätze angepasst.

Der Gemeinderatsbeschluss sowie das Reglement liegen während der Rekursfrist im Gemeindehaus, Abteilung Präsidiales, 2. Stock zur Einsicht auf oder können von der Gemeindewebsite unter Amtliche Publikation heruntergeladen werden.

Gegen diesen Beschluss und das Besoldungs- und Entschädigungsreglement kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, schriftlich und in dreifacher Ausfertigung beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Die aufgerufenen Beweise sind, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.

Hinwil, 14. Mai 2019

Abteilung Präsidiales

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