Aufhebung Flurwege
Gemeinde Hinwil
Aufhebung Flurweg; Übernahme ins Privateigentum
Der Gemeinderat Hinwil hat mit Beschluss-Nr. 2019-126 vom 21. August 2019 gestützt auf das kantonale Landwirtschaftsgesetz (LG) vom 2. September 1979, entschieden:
- Der Flurweg-Nr. 28, Bodenacher, (Kataster-Nr. 5926), wird aufgehoben. Der aufgehobene Flurweg geht unentgeltlich im heutigen Zustand ins Privateigentum der jeweiligen Anstösser gemäss Eigentümerverzeichnis über.
Der Beschluss kann während der Einsprachefrist bei der Gemeindeverwaltung Hinwil, Abteilung Gesundheit und Umweltschutz, Gemeindehaustrasse 2, 8340 Hinwil, während den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, ab der Veröffentlichung im Amtsblatt des Kantons Zürich gerechnet, beim Gemeinderat Hinwil, Dürntnerstrasse 8, 8340 Hinwil, schriftlich Einsprache erhoben werden. Die aufgeführten Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Einspracheverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.
Die Publikation erscheint am 13. September 2019 im Amtsblatt des Kantons Zürich.
8340 Hinwil, 13. September 2019
Gemeinderat Hinwi
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Publikation_Aufhebung_Flurweg_28_Kat.-Nr._5926 | Download | 0 | Publikation_Aufhebung_Flurweg_28_Kat.-Nr._5926 |