Anordnung Urnenabstimmung vom 9. Februar 2020

22. November 2019

Genehmigung eines Baukredits von CHF 7'250'000.00 für das kombinierte Neubauprojekt Kindertagesstätte und Kindergarten am Standort Breitestrasse.

Gemäss § 57 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte werden Wahlen und Abstimmungen an der Urne durch die wahlleitende Behörde angeordnet. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 13. November 2019 beschlossen:

  1. Der Urnengang für die Genehmigung eines Baukredits von CHF 7'250'000.00 für das kombinierte Neubauprojekt Kindertagesstätte und Kindergarten am Standort Breitestrasse wird auf Sonntag, 9. Februar 2020 angesetzt.
     
  2. Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

 

Hinwil, 22. November 2019

Gemeinderat Hinwil

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