Anordnung Urnenabstimmung vom 9. Februar 2020
Genehmigung eines Baukredits von CHF 7'250'000.00 für das kombinierte Neubauprojekt Kindertagesstätte und Kindergarten am Standort Breitestrasse.
Gemäss § 57 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte werden Wahlen und Abstimmungen an der Urne durch die wahlleitende Behörde angeordnet. Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 13. November 2019 beschlossen:
- Der Urnengang für die Genehmigung eines Baukredits von CHF 7'250'000.00 für das kombinierte Neubauprojekt Kindertagesstätte und Kindergarten am Standort Breitestrasse wird auf Sonntag, 9. Februar 2020 angesetzt.
- Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG) beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.
Hinwil, 22. November 2019
Gemeinderat Hinwil
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