Coronavirus; Notfallhilfe; Kreditbewilligungen für Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise
Bewilligung eines Rahmenkredits zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise und Bewilligung von neuen und gebundenen Ausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Krise
Mit Beschluss vom 29. April 2020 hat der Gemeinderat, gestützt auf die Ermächtigung des Regierungsrates vom 20. März 2020, folgenden Rahmenkredit bewilligt:
CHF 200'000.00 (inkl. Kantonsbeitrag von rund CHF 110'000.00) für die Ergreifung von Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise
Mit Beschluss vom 29. April 2020 hat der Gemeinderat folgende Kredite von neuen oder gebundenen Ausgaben bewilligt:
Als Folge der Corona-Krise entstehen der Gemeinde zusätzliche Ausgaben oder Ertragsausfälle, welche in der Rechnung 2020 nicht enthalten, vom Gemeinderat jedoch im Sinne von Notmassnahmen als neue Ausgaben (Ertragsausfälle) oder gebundene Ausgaben im Sinne von § 103 des Gemeindegesetzes, bewilligt wurden:
Ertragsausfall Kindertagesstätte | CHF | 75'000.00 |
Ertragsausfall Verkauf SBB-Tageskarte | CHF | 10'000.00 |
Ertragsausfälle Pachtzinsen und Eintritte | ||
- Pachtzinsen Gasthof Hirschen | CHF | 70'000.00 |
- Pachtzinsen Kiosk Schwimmbad | CHF | 10'000.00 |
- Ertragsausfälle Eintritte Schwimmbad | CHF | 75'000.00 |
- Pachtzinsen Kiosk Sportanlage Hüssenbüel | CHF | 6'000.00 |
Mehrausgaben im Facility Bereich | CHF | 20'000.00 |
Total | CHF | 266'000.00 |
Gegen den Beschluss kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25A, 8340 Hinwil, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen. Dem Lauf der Rekursfrist und der Einreichung eines Rekurses wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Die Akten liegen ab Dienstag, 5. Mai 2020 bis Freitag, 5. Juni 2020, während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Hinwil, Dürntnerstrasse 8, Abteilung Präsidiales, 8340 Hinwil, zur Einsicht auf.
Hinwil, 5. Mai 2020
Gemeinderat Hinwil
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