| Brauchen Kinder einen Pass oder eine Identitätskarte? | Nach oben |
Seit dem 1.1.2003 benötigen auch Kinder einen eigenen Reisepass, sofern dies gewünscht wird. Kindereinträge in den Reisepässen der Eltern sind nicht mehr möglich. In Europa genügt in der Regel eine Identitätskarte. Die Reisepässe und die IDK können bei den Einwohnerdiensten beantragt werden. [Einwohnerdienste]
Falls Sie einen Hund besitzen, muss für diesen ab halbjährig eine Hundesteuer bezahlt werden. Sie können Ihren Hund persönlich oder telefonisch (044 938 55 11) bei den Einwohnerdiensten im Gemeindehaus an- oder abmelden. [Einwohnerdienste]
| Ich bin in eine finanzielle Notlage geraten. Wo kann ich Hilfe erhalten? | Nach oben |
Sie können sich entweder telefonisch (044 938 55 70) oder persönlich bei der Sozialberatung der Gemeinde Hinwil anmelden. Zusammen mit den Mitarbeiter/innen können Sie einen Antrag auf die Ausrichtung wirtschaftlicher Hilfe an die Sozialhilfebehörde einreichen. Über Ihren Antrag wird die Sozialhilfebehörde innert nützlicher Frist entscheiden. Sofortige finanzielle Hilfe kann die Sozialberatung nach Klärung der wichtigsten Fragen leisten. Die Unterstützung erfolgt nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für öffentliche Sozialhilfe (SKOS). [Sozialdienst]
| Ich brauche eine Wohnsitzbestätigung oder ein Handlungsfähigkeitszeugnis. | Nach oben |
Wohnsitzbestätigungen und Handlungsfähigkeitszeugnisse können direkt am Schalter der Einwohnerdienste bezogen werden. Bitte einen gültigen Ausweis mitbringen. Die Kosten betragen 30 Franken. [Einwohnerdienste]
| Ich brauche einen Auszug aus dem Strafregister | Nach oben |
Heimatausweise für einen auswärtigen Aufenthalt werden am Schalter der Einwohnerdienste ausgestellt. Bitte einen gültigen Ausweis mitbringen. Die Kosten betragen 30 Franken. [Einwohnderdienste]
| Ich werde oder bin erwerbslos. Wie muss ich vorgehen, dass ich Taggelder der Arbeitslosenversicherung erhalte? | Nach oben |
Bitte melden Sie sich spätestens am ersten Tag der Erwerbslosigkeit beim zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) zum Bezug von Arbeitslosentaggeldern an. Denken Sie daran, dass Sie bereits während der Kündigungsfrist verpflichtet sind, eine neue Stelle zu suchen. Ihre Bemühungen müssen Sie gegenüber der Arbeitslosenversicherung nachweisen. Entsprechende Formulare können beim RAV bezogen werden. Weitere Informationen: Kantonales Amt für Wirtschaft und Arbeit [RAV]
| Letztes Jahr habe ich von der Sozialversicherungsanstalt (SVA) in Zürich noch IPV bekommen. Warum erhalte ich sie dieses Jahr nicht mehr? | Nach oben |
Möglicherweise haben Sie in der Zwischenzeit eine Steuererklärung mit einem Einkommen eingereicht, welches Sie nicht mehr für die Prämienverbilligung berechtigt. Ist dies nicht der Fall, so erkundigen Sie sich im Gemeindehaus, Büronummer 14 oder telefonisch (044 938 55 74). Weitere Informationen: Sozialversicherungsanstalt Zürich
| Meine AHV/IV Rente reicht nicht für den Lebensunterhalt. Habe ich Anspruch auf Zusatzleistungen? | Nach oben |
Wenn Sie eine AHV- oder IV Rente beziehen und Ihr Einkommen, dazu zählt teilweise auch das Vermögen, für Lebenskosten nicht reicht, so können Sie sich für Zusatzleistungen zur AHV/IV erkundigen. Nähere Informationen erhalten Sie telefonisch (044 938 55 74) oder persönlich im Gemeindehaus, Büronummer 14.
| Seit wann ist die Hinwiler Website offiziell online? | Nach oben |
| Sie brauchen eine IDK oder einen Pass? | Nach oben |
Die Identitätskarte und den Pass können Sie auf dem Einwohnerdienst im Gemeindehaus bestellen. Bitte bringen Sie mit: - alte Identitätskarte bzw. alten Pass (sofern vorhanden)
- falls Sie weder Pass noch Identitätskarte besitzen Führerausweis (sofern vorhanden)
- Meldebestätigung (Schriftenempfangsschein)
- Bei Verlust oder Diebstahl zusätzlich eine polizeiliche Verlustanzeige
- 1 Passfoto neuesten Datums (für Kinder ab Geburt notwendig)
- Geburtsschein oder Familienbüchlein für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre
- wenn ein neuer Pass für ein Kind beantragt wird: die Reisepässe der Eltern (sofern vorhanden)
Wir bitten Sie, in jedem Fall persönlich vorzusprechen, eine Stellvertretung ist nicht möglich. Dies gilt auch für minderjährige Kinder und Jugendliche, die zusätzlich immer von einem Elternteil bzw. Inhaber der elterlichen Sorge begleitet werden müssen. Das folgende Dokument listet die Kriterien für die Annahme von Passfotos in die Schweizerischen Identitätsausweise auf. Kriterien für die Annahme von Fotos für Pässe und Identitätskarten [Einwohnerdienste]
| Wann sind die nächsten Abstimmungen? | Nach oben |
| Was benötige ich als Wochenaufenthalter? | Nach oben |
Wenn Sie sich als Wochenaufenthalter in Hinwil anmelden, das heisst, Ihr fester Wohnsitz ist in einer anderen Gemeinde, dann benötigen Sie zum Anmelden einen Heimatsausweis. Diesen erhalten Sie in der Gemeinde, in welcher Sie Ihre Schriften hinterlegt haben. Die Anmeldung kostet 60 Franken pro Jahr. [Einwohnerdienste]
| Was brauchen Ausländische Staatsangehörige zum An- oder Abzumelden? | Nach oben |
Ausländische Staatsangehörige haben sich innerhalb von 8 Tagen mit den entsprechenden Unterlagen am Schalter der Einwohnerdienste zu melden. Anmeldung: - Pass oder Identitätskarte
- Ausländerausweis
- Familienbüchlein falls vorhanden
- Ehe- oder Geburtsschein falls vorhanden
- Mietvertrag oder Einzugsanzeige
- Krankenversicherungsnachweis
- Anmeldegebühr Fr. 20.00
Adressänderung: - Pass oder Identitätskarte
- Ausländerausweis
- Mietvertrag oder Einzugsanzeige
Abmeldung in der Schweiz: Abmeldung ins Ausland: Bitte kommen Sie möglichst einen Monat vor Abreise persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorbei. Bei schriftlicher Abmeldung wird eine Gebühr von Fr. 25.00 für das Nachsenden der Schriften erhoben. Bei persönlicher Vorsprache ist die Abmeldung kostenlos. [Einwohnerdienste ]
| Was brauchen Schweizer Bürger zum An- oder Abmelden? | Nach oben |
Schweizer Bürger haben sich innerhalb von 8 Tagen mit den entsprechenden Unterlagen am Schalter der Einwohnerdienste zu melden. Anmeldung mit Niederlassung: - Heimatschein
- Amtlicher Ausweis, z.B. Identitätskarte
- Familienbüchlein falls vorhanden
- AHV-Ausweis
- Mietvertrag oder Einzugsanzeige
- Krankenversicherungsnachweis
- Anmeldegebühr Fr. 20.00
Adressänderung: - Schriftenempfangsschein
- Mietvertrag oder Einzugsanzeige
Abmeldung: Bei schriftlicher Abmeldung wird eine Gebühr von Fr. 25.00 für das Nachsenden der Schriften erhoben. Bei persönlicher Vorsprache ist die Abmeldung kostenlos. [Einwohnerdienste]
| Was erhalte ich beim Betreibungsamt? | Nach oben |
Auszug aus dem Betreibungsregister und Beglaubigungen einer Unterschrift. [Betreibungsamt ]
| Was mache ich bei einem Verlust des Passes | Nach oben |
Verlieren Sie Ihren Pass oder wird er Ihnen gestohlen, so müssen Sie dies unverzüglich einer Polizeidienststelle melden. Hierauf können Sie die Ausstellung eines neuen Passes beantragen. Taucht ein gestohlen oder verloren gemeldeter Pass wieder auf, so müssen Sie ihn annulieren lassen und dürfen ihn nicht weiter gebrauchen, da er auf einer polizeilichen Fahndungsliste erfasst ist. [Einwohnerdienste]
| Wie lange ist die Identitätskarte gültig? | Nach oben |
| Wo kann ich mich für das Wahlbüro melden? | Nach oben |
| Wo kann ich Unterlagen für die Einbürgerung bestellen? | Nach oben |
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