Forstwirtschaft

Die Gemeinden Hinwil und Wetzikon bilden zusammen ein Forstrevier. Sie haben mit der Forstreviergenossenschaft (FRG) Hinwil-Wetzikon gemäss dem Waldgesetz einen Vertrag abgeschlossen mit folgendem Zweck:

  • Anstellung eines gemeinsamen Försters
  • Fachgerechte und kostengünstige Pflege und Bewirtschaftung der Wälder
  • Unterhalt aller Waldwege nach Zusammenlegung

Die Abteilung Gesundheit und Umwelt befasst sich mit den kantonalen Vorgaben und Weisungen; sie bereitet kantonale Vernehmlassungen für den Gemeinderat auf wie z.B. die Schutzwaldausscheidung und den Waldentwicklungsplan Kanton Zürich.

Auf kommunaler Ebene nimmt sie Anregungen aus der Bevölkerung auf und ergreift allfällige Massnahmen.

Aufgaben des Revierförsters:

  • Forstpolizeiliche Aufsicht
  • Zeichnet Holzschläge an oder gibt seine Zustimmung
  • Informiert in der Gemeinde über den Wald
  • Berät Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sowie Waldbenützerinnen und Waldbenützer
  • Wirkt bei staatlichen Massnahmen mit
  • Koordiniert Holzschläge und den Holzverkauf
  • Ist für den Strassenunterhalt im Wald zuständig (nur Hinwil)
  • Setzt sich für die Lehrlingsausbildung ein
  • Führt Aufträge von Dritten rund ums Holz aus

Bürozeiten Revierförster: Werktags von 06.30 - 07.30 Uhr

Detaillierte Informationen zu Privatwald und den Aufgaben des Revierförsters finden Sie auf dem www.zh.ch/waldeigentümer.

Weitere Links:
https://www.deinbaum.ch/
https://frhw.ch/
https://www.holzenergie-hinwil.ch/

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