Steuerausweis
Hat der Steuerpflichtige seine Daten gesperrt, so wird das Gesuchsverfahren vielschichtiger. Einerseits müssen Sie Ihr Gesuch begründen, andererseits wird dem Steuerpflichtigen Ihr Gesuch zugestellt und um Stellungnahme gebeten. Ist der Steuerpflichtige mit der Herausgabe der Daten nicht einverstanden, so wird ein komplexes Verfahren in Gang gesetzt, welches sich über einige Zeit hinziehen kann. Erst nach rechtsgültigem Entscheid, dass die Daten bekannt gegeben werden dürfen, können die Daten herausgegeben werden.
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Steuern | 044 938 55 40 | steuern@hinwil.ch |