Siedlungsentwässerung

Abwasseranlagen der Gemeinde
Die nachhaltige Planung, der Bau und die Instandhaltung der Siedlungsentwässerungsanlagen (Schmutzwasserkanalisation, Meteorwasserkanalisation, Regenrückhaltebecken, Schmutzwasserpumpwerke, Abwasserreinigungsanlagen usw.) sind die Kernanlagen der Abteilung Tiefbau und Werke.

Private Abwasseranlagen
Die Aufsicht über Erstellung, Unterhalt, Sanierung, Erneuerung und Erweiterung der privaten Abwasseranlagen obliegt der Gemeinde.

Anschluss- und Benutzungsgebühren
Die Gemeinde erhebt zur Finanzierung der Abwasseranlagen Gebühren und Mehrwertsbeiträge.

Anschlussgebühren sind bei jedem Neuanschluss zu entrichten:
Wenn ein Gebäude entsteht, ein bestehendes abgebrochen – und durch ein Neues ersetzt wird, wie auch bei Um- und Erweiterungsbauten. Mit der Benutzungsgebühr werden Teilkosten der Infrastruktur verursachergerecht finanziert. Die der Kanalisation zugeführte Abwasserfracht entspricht in der Regel etwa der bezogenen Trinkwassermenge, welche mit dem Wasserzähler gemessen wird. Die Benutzungsgebühr wird daher nach Massgabe des Trinkwasserverbrauchs verrechnet.