Friedhofverwaltung
Gehört zur Abteilung: Abteilung Gesundheit und Umweltschutz
Das Friedhof- und Bestattungswesen untersteht dem Gemeinderat und richtet sich nach der Kantonalen Verordnung über die Bestattungen. Die allgemeine Überwachung des Bestattungswesens und die Aufsicht über den Friedhof ist Sache des Friedhofvorstehers. Er ist durch den Gemeinderat gewählt. Der Friedhofvorsteher arbeitet organisatorisch eng mit dem Anlagewart zusammen, welcher mit der Gemeinde eine Leistungsvereinbarung hat. Es wird stets daran gearbeitet, dass der Friedhof ein beschaulicher, gepflegter Ort der Stille ist und bleibt. Für die Errichtung und Abänderung von Grabmälern ist die Bewilligung des Friedhofvorstehers erforderlich. Die Bepflanzung ist Sache der Angehörigen und hat in Absprache mit dem Friedhofgärtner zu erfolgen. Wird mit dem Friedhofvorsteher gegen Vorauszahlung für die Dauer der Ruhezeit ein Grabpflegevertrag abgeschlossen, so wird die Bepflanzung und der Grabunterhalt ganz dem Friedhofgärtner übertragen.
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