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Hundewesen

Gehört zur Abteilung: Abteilung Sicherheit
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Adresse: Dürntnerstrasse 8, 8340 Hinwil
Telefon: 044 938 55 11
Telefax: 044 938 55 10
E-Mail: ewd@hinwil.ch

Was kostet die Verabgabung pro Jahr?
Die Hundesteuer beträgt in Hinwil pro Hund und Jahr Fr. 150.00. Im Abgabebetrag ist der Beitrag an den Kanton von Fr. 30.00 inbegriffen. Eine Reduktion auf die Hälfte der Abgabe wird gewährt, wenn die Hundehaltung erst nach dem 30. Juni angetreten wird oder der Hund erst dann das Alter von 3 Monaten erreicht hat.

Von der Abgabe befreit sind Diensthunde der Polizei, des Militärs und der Grenzwacht, sowie anerkannte Blindenhunde, Begleit- und Hilfshunde für motorisch Behinderte. Eine Einschreibegebühr von Fr. 5.00 wird erhoben.

Wann muss ich meinen Hund anmelden?
Sämtliche Hunde im Alter von drei Monaten sind bei den Einwohnerdiensten anzumelden und zu verabgaben. Die Hundemarken sind seit dem 01.01.2007 abgeschafft und dafür die Chippflicht eingeführt worden.

Mein Hund ist bereits registriert
Die Einwohnerdienste stellen den Hundehaltern, welche Ihren Hund bereits bei der Gemeinde registriert haben, die Hundesteuer jährlich automatisch in Rechnung. Sollten Sie mit der Rechnung aus irgend einem Grund nicht einverstanden sein, bitten wir Sie, sofort Kontakt mit uns aufzunehmen (Telefon 044 938 55 14).

Mein Hund ist noch nicht registriert
Sie haben von der ANIS AG eine Bescheinigung über die Daten Ihres Hundes sowie die Chip-Nummer erhalten. Nehmen Sie dieses Formular zur Hand und rufen Sie uns an (Telefon 044 938 55 14). Wir werden die nötigen Angaben aufnehmen und Ihren Hund registrieren.

Meldung von Änderungen
Sämtliche Hunde, welche älter als drei Monate alt sind, müssen bei den Einwohnerdienste angemeldet werden. Wenn Sie neu einen Hund halten, welcher älter als drei Monate alt, muss die Anmeldung innert 10 Tagen bei den Einwohnerdiensten erfolgen. Dieselbe Meldefrist gilt auch für Namens- und Adressänderungen, für die Abgabe des Hundes an eine neue Halterin oder einen neuen Halter oder für den Tod des Hundes. Bitte beachten Sie, dass Sie die Meldung zusätzlich bei der ANIS AG, Telefon 031 371 35 30, vornehmen müssen.

Haftpflichtversicherung
Neu müssen Halterinnen und Halter für Hunde jeglicher Grösse und Rasse eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 Mio. Franken abschliessen, welche die Hundehaltung einschliesst. Ein Nachweis der gültigen Haftpflichtversicherung muss für alle Hunde unabhängig von Grösse und Rasse vorgewiesen werden können.

Weitere Informationen bezüglich Haftung erhalten Sie auch auf folgender Homepage.

Viele weitere wichtige Informationen erhalten Sie auf der Website des Kant. Veterinäramtes.

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