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AbsenzenNach oben

Die Eltern sind für den regelmässigen Schulbesuch ihrer Kinder verantwortlich. Dies gilt auch für den Freifach-Unterricht.

Über Urlaube bis zu zwei Tagen entscheidet die Klassenlehrperson aufgrund eines schriftlichen Gesuches.
Über Urlaube ab drei Tagen ist mindestens zwei Wochen im Voraus ein begründetes Gesuch an die Schulleitung zu stellen.

Vorgehen bei vorhersehbaren Absenzen:
Absenz im Absenzenheft eintragen, durch Eltern und SchülerIn unterschreiben, Bewilligung bei der zuständigen Instanz einholen.
bis 2 Tage Klassenlehrperson
mehr als 2 Tage Klassenlehrperson und Schulleitung
Vor der Absenz die Unterschriften aller betroffenen Lehrpersonen einholen.

Vorgehen bei unvorhergesehenen Absenzen
telefonische Mitteilung vor Lektionsbeginn
Absenz im Absenzenheft eintragen
SchülerIn und Eltern unterschreiben
Absenz von der Klassenlehrperson visieren lassen
Visum aller betroffenen Lehrpersonen einholen

Kontakt: Schulleitung

JokertageNach oben

Gemäss §30 der Volksschulverodnung können die Schülerinnen und Schüler dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben. Im vorliegenden Reglement werden die Sperrfristen und Abläufe beschrieben.

Kontakt: Schulleitung

Dokument: Reglement_fr_Jokertage (73.7 kB)

LeitbildNach oben

Das Leitbild der Oberstufe Hinwil definiert die Werte und Ziele unserer Schule.

Kontakt: Schulleitung

Dokument: Leitbild_TV.pdf (28.5 kB)

Schulmodell der Oberstufe HinwilNach oben

Wie sind wir organisiert?

Die Oberstufenschulpflege begleitet - als vom Volk gewählte Behörde - die Arbeit der Lehrerschaft der Oberstufe Hinwil. Die Schulleitung ist für die pädagogische und administrative Führung der Schule verantwortlich. Die Schulverwaltung unterstützt die Schulpflege und die Schulleitung in ihren Aufgaben. Wir führen an unserer Oberstufenschule im Schuljahr 08/09 insgesamt 16 Klasen in den beiden Abteilungen A und B.

Dokument: Wie_sind_wir_organisiert.doc (45.5 kB)

SchulsozialarbeitNach oben

Die Schulsozialarbeit steht den Schülerinnen und Schülern sowei den Eltern auf Wunsch für Beratungen zur Verfügung. Sie unterstützt die Lehrpersonen in Schulhaus- und Präventionsprojekten sowie bei der Betreuung der Jugendlichen.
Sie kann unter anderem auch für Elternespräche beigezogen werden.

Kontakt: Schulsozialarbeit



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