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Hausordnung / Benützung Sporthallen
Hausordnung für SchülerInnen
Allgemeine Ordnung - Du musst den Einrichtungen und den Aussenanlagen Sorge tragen und auf eine gute Ordnung
achten. Abfälle gehören in die Abfallkörbe. 2. Du darfst das Schulhausareal nicht mit dem Mofa befahren. Radios oder Kassettengeräte darfst du nur über Kopfhörer verwenden. 3. Das Mitführen von Waffen jeglicher Art ist auf dem Schulweg und auf dem Schulareal verboten. Sachbeschädigungen, Diebstahl und andere kriminelle Handlungen werden der Polizei gemeldet. Schülerinnen und Schüler, die unter Drogen stehen, solche mitführen oder damit handeln, werden sofort vom Unterricht suspendiert. 4. Beschädigungen von Mobiliar und am Gebäude musst du dem Hauswart sofort melden. 5. Bei Diebstählen und Beschädigung von persönlichem Eigentum übernimmt die Schule keine Haftung. Schulhäuser, Turnhallen und Schwimmhalle 6. Das Schulhaus darfst du am Morgen ab 0700 Uhr betreten. Im Gebäude musst du dich ruhig ver- halten. Du kannst vor dem Schulzimmer warten oder an den Tischen arbeiten. 7. Beim Beginn der Unterrichtsstunde bist du im Klassenzimmer oder vor dem Eingang des betref- fenden Spezialraumes zum Unterricht bereit. 8. Spezialräume darfst du nur in Begleitung eines Lehrers, einer Lehrerin oder einer geeigneten Aufsichtsperson betreten. 9. Fürs Mittagessen steht der Schüleraufenthaltsraum zur Verfügung. Nach dem Essen wäscht du selber ab und räumst die Küche auf. 10. Kaugummis darfst du nur im Freien kauen, sie müssen in den Kübeln entsorgt werden. Spucken auf den Boden ist sowohl im Gebäude als auch auf dem Pausenplatz verboten. 11. In den Schulhäusern darfst du nicht mit Trottinets, Skateboards, Inline-Skates oder ähnlichen Fortbewegungsmitteln fahren. 12. Der Korridor vor der Schulküche und den Werkstätten im Schulhaus zwäi darf nur zusammen mit einer Lehrperson betreten werden. 13. In den Schulhäusern müssen Handys ausgeschaltet sein. 14. Musikhören ist nur im Freien, ausserhalb des Unterrichts und nur über Kopfhörer erlaubt. Pause und Zwischenstunden 15. In der grossen Pause musst du das Schulhaus bis spätestens 1000 Uhr verlassen und die Pause im Freien verbringen. Findet der Unterricht nach der Pause in einem anderen Gebäude statt, stellst du deine Schultasche in die Eingangshalle. 16. Du darfst in den Pausen das Pausenplatzareal nur mit besonderer Erlaubnis einer Lehrkraft oder der Hauswarte verlassen. 17. Du darfst auf dem Schulareal nicht rauchen und keinen Alkohol oder andere Drogen konsumieren. 18. Schneeballwerfen ist ausschliesslich auf der Spielwiese erlaubt. 19. Wenn du in den Zwischenstunden Aufgaben machen willst, steht dir der Schüleraufenthaltsraum zur Verfügung. Sind die Arbeitstische im Schulhaus zwäi frei, darfst du auch diese benützen. Hinwil, im Februar 2008 Oberstufenschule Hinwil, Schulleitung, Ch.Messmer
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Reglement Turn- und Schwimmhallenbenützung
Art. 1 Die Schulanlagen dienen in erster Linie dem Schulunterricht. Sie können ortsansässigen Vereinen und Privaten mit Bewilligung der Schulleitung und nach Absprache mit dem ver-antwortlichen Hauswart ausserhalb des Unterrichts zur Benützung überlassen werden. Art. 2 Während der Schulferien bleiben die Anlagen in der Regel geschlossen. Ausnahmebewilli-gungen werden durch die Schulleitung nach freiem Ermessen erteilt. Art. 3 Gesuche um Benützung der Schulanlagen sind schriftlich der Schulleitung einzureichen. Art. 4 Die Benützung wird nur auf Zusehen hin bewilligt. Der Gesuchsteller kann aus einer Bewil-ligung kein Recht auf dauernde oder wiederholte Benützung ableiten. Art. 5 Ist die Benützung der zugeteilten Räume nicht möglich, so werden die Benützer nach Mög-lichkeit durch den Hauswart rechtzeitig verständigt. Andererseits haben die Benützer den Hauswart frühzeitig zu verständigen, wenn Kurse, Übungen usw. ausfallen. Art. 6 Den Anordnungen der Schulleitung und der Hauswarte ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen gegen dieses Reglement bzw. gegen die Weisungen der Hauswarte kann die Schulleitung die Bewilligung vorübergehend oder dauernd entziehen. Art. 7 Für die Benützung der Anlagen legt die Schulleitung einen verbindlichen Turnus fest. Art. 8 Die zugeteilten Lokalitäten dürfen von den Benützern nur während der vereinbarten Zeiten betreten werden. Sie sind bis spätestens 22 Uhr zu verlassen. Art. 9 An Sonn- und Feiertagen (inkl. deren Vorabenden) dürfen die Lokalitäten und Aussen-anlagen für regelmässige Übungen nicht benützt werden. Für besondere Anlässe ist eine entsprechende Bewilligung der Schulleitung erforderlich. Art.10 In allen Räumlichkeiten ist auf grösste Reinlichkeit zu achten. Das Rauchen in den Schul-, Turn- und Umkleideräumen ist untersagt. Art.11 Das Aufstellen von Vereinsmobiliar und Vereinsgerätschaften ist nach Absprache mit dem Hauswart nur mit ausdrücklicher Bewilligung der Hauswarte gestattet. Mobiliar und Geräte müssen einen Eigentumsvermerk tragen. Für allfällige Beschädigungen oder Diebstähle ist die Oberstufenschule nicht haftbar. Art.12 Dem Gebäude, dem Mobiliar, den Geräten sowie den Aussenanlagen ist Sorge zu tra-gen. Die Benützer haften für alle Schäden, die sie verursachen. Alle Schäden sind sofort dem ver-antwortlichen Hauswart zu melden. Repara-turaufträge dürfen nur durch den Liegenschafts-verwalter erteilt werden. Art.13 Die benützten Geräte sind fachgerecht zu behandeln und nach Gebrauch an die zugewiese-nen Standorte zu bringen. Nicht rollbare Geräte sind beim Hin- und Hertransport zu tragen. Innengerätschaften ( z.B. Sprungmatten) dürfen im Freien nicht verwendet werden. Art.14 Schuleigene Gerätschaften dürfen nur mit Einverständnis der Schulleitung und nach Ab-sprache mit dem zuständigen Kustos aus den Räumen entfernt werden. Für die rechtzeitige Rückgabe ist der betreffende Vereinsvorstand bzw. Kursleiter verantwortlich. Art.15 Das Diskus-, Hammer- und Speerwerfen sowie das Werfen und Stossen von Kugeln und Steinen ist nur auf den hierfür zur Verfügung gestellten Plätzen gestattet. Art.16 Bei schlechtem Wetter kann die Spielwiese vom Hauswart gesperrt werden. Art.17 Die Benützung der Lehrschwimmhalle sowie der übrigen Anlage für Discoanlässe wird im Anhang durch ein besonderes Reglement geregelt. Art.18 Die Benützungsgebühren für die Schulanlagen werden von der Schulpflege festgelegt und sind in einem Anhang zu diesem Reglement aufgeführt. Art.19 Den Benützern ist der Inhalt dieses Reglements schriftlich und durch geeignete Anschläge bekanntzugeben. Die Vereinsvorstände, Kursleiter und Veranstalter sind gegenüber der Oberstufenschulpfle-ge für die Einhaltung dieses Reglements verantwortlich. Art.20 Dieses Reglement ersetzt alle bisherigen und tritt mit dem nachstehenden Datum in Kraft. Hinwil, 11.Februar 2002 Die Oberstufenschulpflege Hinwil
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