Bei Krankheit oder Unfall ist die Lehrperson unverzüglich zu benachrichtigen. Für voraussehbare Absenzen muss die Lehrperson vorher um Bewilligung angefragt werden. Handelt es sich um eine Abwesenheit von mehr als drei Tagen oder Ferienverlängerungen, ist frühzeitig ein schriftliches Gesuch an das Präsidium der Primarschulpflege zu richten. Grundsätzlich wird während der Primarschulzeit nur ein Gesuch um Ferienverlängerung bewilligt. Bezug von Jokertagen, siehe unter Rubrik Jokertage
Verschiedene Schuleinheiten bieten Aufgabenhilfe an. Sie findet zweimal wöchentlich statt. Die Anmeldung erfolgt durch die Lehrperson nach Absprache mit den Erziehungsberechtigten.
Jährlich finden in allen Schuleinheiten Besuchstage statt. Sie ermöglichen Eltern und Verwandten einen Einblick in den Schulalltag. Die Daten werden jeweils auf der Homepage der entsprechenden Schuleinheit und in Elternnachrichten bekannt gegeben.
Siehe unter schulergänzende Betreuung seB
Die Primarschule bietet das Fach biblische Geschichte an. Der Unterricht ist konfessionsneutral gestaltet. Die Teilnahme ist freiwillig und erfolgt durch Anmeldung. Die Anmeldung verpflichtet zum Besuch des Unterrichts während des ganzen Schuljahres. Die Regelung gilt bis zur Umsetzung der im neuen Volkschulgesetz vorgesehenen Änderungen.
Ab Schuljahr 07/08 haben Ihre Kinder die Möglichkeit während der ganzen Woche von 8.00 Uhr bis 11.45 Uhr betreut zu werden. Die Anmeldung verpflichtet zum regelmässigen Besuch des Angebotes. Das Konzept ist in Bearbeitung.
Der Unterricht richtet sich an Kinder, die über keine oder wenige Deutschkenntnisse verfügen. Er findet teils ausserhalb der ordentlichen Unterrichtszeiten statt. Wenden Sie sich mit Ihren Anliegen an die Lehrperson Ihres Kindes. Sie kann Ihnen kompetent weiterhelfen.
Die Dispensation vom Schulbesuch wird nur einmal während der gesamten Kindergarten- und Primarschulzeit bewilligt.
Dokument: Reglement Jokertage und Dispensationen.pdf (10.5 kB)
Sowohl für den Eintritt in den Kindergarten, als auch für den Übertritt in die 1. Klasse finden im März spezielle Informationsveranstaltungen statt. Die genauen Daten ersehen Sie im Terminkalender Ihrer Schuleinheit oder aus der Tageszeitung.
Der Englischunterricht wird in der 2. Klasse aufgenommen. Ein spezielles Angebot für Mittelstufenkinder, die noch keinen Englischunterricht erhalten, gibt es nicht.
Während den Frühlingsferien wird mit grossem Einsatz privater Anbieter jeweils ein abwechslungsreiches Programm angeboten. Das Angebot variiert von Jahr zu Jahr. Die Broschüre wird ca. 6 Wochen vor den Frühlingsferien verteilt und kann unter www.ferienplausch-hinwil heruntergeladen werden. Teilnahmeberechtigt sind alle Kinder der Primarschule und der Oberstufe.
Die Primarschule bietet allen Schülerinnen und Schülern der 1. - 6. Klasse regelmässig Kurse im Bereich der Freizeitgestaltung an. Es wird ein Kostenbeitrag erhoben. Anmeldeformulare erhalten die Kinder in der Schule. Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern und verpflichtet zum Besuch.
Die Primarschule legt grossen Wert auf ein Schulungsangebot für Kinder mit besonderen Bedürfnissen. Wir verfügen über eine breite Palette von Möglichkeiten zur Integration dieser Kinder. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die Lehrperson Ihres Kindes, die Schulleitung oder die Ressortleitung Sonderpädagogik. Sie können Ihnen kompetent weiterhelfen. siehe auch unter Sonderpädagogik
Mit den Jokertagen wird den Eltern ein bestimmter Spielraum zugestanden, in dem sie ihre Kinder mit rechtzeitiger Mitteilung an die Lehrperson für beschränkte Zeit vom Unterricht dispensieren können. Die Aufarbeitung des verpassten Schulstoffes liegt in der Verantwortung der Eltern.
Dokument: Reglement Jokertage und Dispensationen.doc (31.7 kB)
Es finden keine öffentlichen Einschreibungen statt. Die Anmeldeformulare werden den betroffenen Eltern direkt zugestellt. Eltern, deren Kinder berechtigt sind, den Kindergarten zu besuchen, die jedoch noch kein Anmeldeformular erhalten haben, sollen sich bitte mit der Schulverwaltung in Verbindung setzen. Aufgenommen werden Kinder, die bis zum 30. April das 4. Altersjahr vollendet haben. Möchten Sie Ihr Kind vorzeitig in den Kindergarten schicken, setzen Sie sich bitte mit der Schulpflege in Verbindung.
Siehe unter schulergänzende Betreuung seB, Modul 1
Die Anmeldung zu den Kursen der Musikschule Zürcher Oberland erfolgen halbjährlich. Anmeldeformulare können bei der Lehrperson oder der Musikschule direkt bezogen werden. Instrumente können auch gemietet werden. Es ist von Vorteil, wenn die Kinder über eine musikalische Grundausbildung (Blockflötenunterricht) verfügen, nicht aber Voraussetzung. Der Musikunterricht wird ausserhalb der ordentlichen Unterrichtszeiten erteilt. Direkte Informationen erhalten Sie auch unter www.mzol.ch
| Obligatorischer Schuleintrittsuntersuch | Nach oben |
Im Schulgesetz ist eine obligatorische Vorsorgeuntersuchung vor Schuleintritt, d.h. während dem 2. Kindergarten- bzw. Grundstufenjahr vorgesehen. Dieser Untersuch kann entweder durch Ihre(n) Vertrauensarzt/-ärztin oder durch den Schularzt, Herr Dr. Bäryswil, vorgenommen werden und sollte bis zu den Frühlingsferien durchgeführt sein. Die Kosten für die Vorsorgekontrolle übernimmt Ihre Krankenkasse. Sie erhalten die notwendigen Unterlagen (Formular zum Ausfüllen und Checkliste für den Arzt) anfangs Jahr direkt von der Kindergarten-/Grundstufenlehrperson.
Im Rahmen des neuen Volksschulgesetzes ist die Mitwirkung der Eltern fest verankert. Sie verpflichtet die Schulen und Eltern zur vertieften Zusammenarbeit. Näheres finden Sie auf der Seite Elternmitwirkung.
Zusammenfassung von einem oder mehreren Schulhäusern mit den angeschlossenen Kindergärten zu einer gemeinsamen Einheit mit eigenem Leitbild und Schulprogramm.
Ab Schuljahr 2010/11 wird die schulergänzende Betreuung (seB) für die SchülerInnen von der Kindergarten- bis zur Sekundarstufe an diversen Standorten in Modulen angeboten: Module Standorte Modul 1 11.30 bis 13.30 Uhr Hadlikon, Dorf, Unterbach und Wernetshausen Modul 2 13.30 bis 16.15 Uhr (a) Dorf, Unterbach und Wernetshausen 15.15 bis 18.00 Uhr (b) Dorf und Wernetshausen 16.15 bis 18.00 Uhr (c) Dorf und Wernetshausen Modul 3 13.30 bis 18.00 Uhr Dorf und Wernetshausen Im Dorf (Schule Meiliwiese und Schule Oberdorf) wird das Modul 1 im Alters- und Pflegeheim angeboten. Die weiteren Module können die SchülerInnen im Kindergarten Sindelen besuchen. SchülerInnen der Aussenwachten Girenbad, Hadlikon, Ringwil und Unterholz können die Module an dem für sie nächst gelegenen Standort besuchen. Für den entsprechenden Transport kommt die Schule auf, wobei öffentliche Verkehrsmittel bevorzugt werden. Der Elternbeitrag wird nach dem Bruttoeinkommen beider Elternteile/eines Elternteils erhoben. Bis anfangs Juli erhalten alle Eltern das Anmeldeformular.
| Schulergänzende Betreuung seB Anmeldeformular | Nach oben |
Dokument: Anmeldung_und_Tarife.pdf (25.3 kB)
| Schulergänzende Betreuung seB Konzept | Nach oben |
Dokument: Konzept.pdf (46.5 kB)
| Schulergänzende Betreuung seB Reglement | Nach oben |
Dokument: Reglement_seB.pdf (130.0 kB)
Die Verantwortung für den Schulweg liegt in den Händen der Eltern. Da der Schulweg jedoch ein wichtiger Erfahrungsraum für die Kinder ist, bitten wir Sie, die Kinder nur in Ausnahmefällen mit dem Auto zur Schule zu bringen.
Ein Zahnarztuntersuch pro Schuljahr ist für alle SchülerInnen im Kindergarten- und Volksschulalter obligatorisch. Die Vorsorgeuntersuchung wird von der Schule bezahlt. Ihr Kind erhält jeweils nach den Sommerferien einen Gutschein von seiner Lehrperson, der bis Ende Februar bei einem Zahnarzt/einer Zahnärztin Ihrer Wahl einzulösen ist. Die weitere Behandlung erfolgt auf Kosten der Eltern. Zweimal jährlich findet in den Schulzimmern eine Lektion zur Zahnprophylaxe statt. Die Kinder erhalten so wertvolle Hinweise und Kenntnisse zum Schutz und zur Pflege ihrer Zähne.
Die Schulbusse sichern in erster Linie überlange Schulwege (ab ca. 1.5 km). Kindergarten und Unterstufenkinder werden primär berücksichtigt. Innerhalb des Dorfes wird kein Schülertransport angeboten. Alle Schul- und Kindergartenwege gelten als zumutbar. Ferner gewährleisten Schulbusse den Transport von und in den Aussenwachtenschulen für Kinder, deren Lektionen nicht im eigenen Schulhaus angeboten werden können, sofern der Transport mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad nicht zumutbar ist. Eltern, denen die Primarschulpflege auf Gesuch hin eine andere Schulhaus-Zuteilung ermöglicht, sind für den Transport ihrer Kinder selbst verantwortlich.
Das Volksschulgesetz und die dazugehörige Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen bestimmen, dass SchülerInnen wenn immer möglich in der Regelklasse unterrichtet werden. Die integrative Förderung steht damit im Vordergrund. Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen erhalten zusätzliche Fördermassnahmen. Das sonderpädagogische Angebot beinhaltet: Begabungs- und Begabtenförderung IF - Integrative Förderung Logopädische Therapie Psychomotorische Therapie Audiopädagogisches Angebot DaZ - Deutsch als Zweitsprache
Dokument: Konzept_PP_def.ppt (7878.6 kB)
Sicheres Verhalten im Strassenverkehr muss geübt werden. Ein Verkehrsinstruktor der Kantonspolizei erteilt in Kindergärten und Schulklassen einmal jährlich Verkehrsunterricht. Die Kinder lernen ihrem Alter entsprechend die wichtigsten Verhaltensregeln kennen.
Unfall: Seit der Einführung des neuen Krankenversicherungsgesetzes mit der obligatorischen Grundversicherung ist jedes Kind privat gegen Unfall versichert. Es besteht keine Schülerversicherung mehr. Haftpflicht: Durch Kinder während des Schulbetriebs verursachte Schäden sind nur dann versichert, wenn der oder die Geschädigte eine unbeteiligte Drittperson ist und nichts mit dem Schulbetrieb zu tun hat. Daraus folgt, dass die schulinternen Schäden an Personen und Sachen über die Privathaftpflicht des den Schaden verursachenden Kindes abgewickelt werden müssen. Die Verantwortung auf dem Schulweg liegt bei den Eltern.
Erfolgt ein Wegzug aus Hinwil, sind die Eltern verpflichtet, dies der Lehrperson sowie der Schulverwaltung rechtzeitig mitzuteilen. Die Schulverwaltung stellt der neuen Wohnortsgemeinde die Schülerüberweisung zu.
Die Klassenlehrperson stellt zweimal jährlich ein Zeugnis aus. Die Zeugnistermine sind Ende Januar und Ende Schuljahr. Anstelle von Zeugnisnoten werden in der ersten Klasse zwei Standortgespräche geführt.

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