Überarbeitung kommunales Inventar der schützenswerten Objekte

18. November 2022

Überarbeitung Kommunales Inventar der schützenswerten Objekte; 26 Gebäude entlassen und 10 Gebäude neu aufgenommen

Der Gemeinderat Hinwil hat an seiner Sitzung vom 24. Mai 2022 folgendes beschlossen:

Die Überarbeitung des kommunalen Inventars der schützenswerten Objekte wird genehmigt. Dabei werden 26 Gebäude entlassen und 10 Gebäude neu aufgenommen.

Der Beschluss liegt während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten vom 18. November 2022 während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung, Abteilung Bau und Planung, Villa Meiligut, Gemeindehausstrasse 2, 8340 Hinwil, zur Einsichtnahme auf.

Gegen Dispositiv 2 des Beschlusses kann innert 30 Tagen ab Zustellung beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig. Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

 

Hinwil, 18. November 2022

Gemeinderat Hinwil

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