Ukraine-Krieg; Aktuelle Informationen zum Bevölkerungsschutz
Beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS sowie bei den Kantonen und Gemeinden gehen im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine zahlreiche Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern ein. Aktuelle Informationen zum Bevölkerungsschutz finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz BABS und im untenstehenden PDF.
Ukraine-Anlaufstelle des Kantons Zürich
Mit Medienmitteilung vom 1. März 2022 informierte der Kanton Zürich über die Neuschaffung einer Anlaufstelle für Fragen zur Unterbringung etc. von geflüchteten Personen. Diese nimmt auch Angebote für Privatunterbringungen entgegen.
Die Medienmitteilung und Kontaktdaten der Ukraine-Anlaufstelle finden Sie hier
Notvorrat
Aus Sicht der wirtschaftlichen Landesversorgung besteht aktuell kein Grund zur Besorgnis: Die Versorgung der Schweiz mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen ist gewährleistet. Das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung überwacht die Lage laufend und publiziert aktuelle Informationen auf seiner Webseite. Ungeachtet der Lage in der Ukraine empfiehlt sich jedoch das Anlegen eines Notvorrats, um für Unvorhergesehenes gewappnet zu sein. Gerne weisen wir Sie hierzu auf die vom Kanton Zürich vor einigen Monaten neu lancierte Webseite www.zh.ch/notvorrat hin, wo Bürgerinnen und Bürger verschiedene Empfehlungen und Tipps zum Thema Notvorrat finden.
Schutzstatus "S"
Die Schweiz hat am 11. März 2022 entschieden, den geflüchteten Menschen aus der Ukraine den Schutzstatus «S» zu erteilen.
Mit dem Schutzstatus «S» erhalten ukrainische Bürgerinnen und Bürger – ohne Durchführung eines ordentlichen Asylverfahrens – ein Aufenthaltsrecht, Anspruch auf Unterbringung, Unterstützung und medizinische Versorgung. Zudem erlaubt er Ihnen den Nachzug von Familienangehörigen und die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Kinder können zur Schule gehen.
Für die Gewährung des vorübergehenden Schutzes ist das Staatsekretariat für Migration (SEM) zuständig. Wir empfehlen Ihnen, Ihr Gesuch online über die Homepage des SEM einzureichen (https://www.sem.admin.ch/sem/de/home.html).
Hunde und Katzen aus der Ukraine
Wer mit seinem Tier aus der Ukraine in den Kanton Zürich einreist und vorläufig bleiben wird, ist verpflichtet, dies zu melden. Benutzen Sie hierfür das Formular «Application for the non-commercial movement of non-compliant pet dogs or cats accompanying refugees from Ukraine to Switzerland»,. Senden Sie das ausgefüllte Formular an petsukraine@blv.admin.ch. Das Formular finden Sie unter "Dokumente".
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