Kommunale Natur- und Landschaftsschutz-verordnung; Aufnahme neuer Objekte
Der Gemeinderat Hinwil hat mit Beschluss vom 13. September 2023 gestützt auf Artikel 18 ff des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG) und §§ 203, 205, 207 und 211 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) der Aufnahme folgender Objekte in die Kommunale Natur- und Landschaftsschutzverordnung zugestimmt:
- Flachmoor Langmatt
- Waldwiese Ornerhalden
- Lebensraumverbund Hintertriemen
Die Dokumente können nach erfolgter Publikation während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Hinwil, Dürntnerstrasse 8, 8340 Hinwil, während den ordentlichen Öffnungszeiten oder auf der Gemeindewebsite unter Amtliche Publikation eingesehen werden.
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen. Allfälligen Rekursen kommt gemäss § 211 Abs. 4 PBG keine aufschiebende Wirkung zu.
Hinwil, 19. September 2023
Gemeinderat Hinwil
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SVO1003; Objektblatt Flachmoor Langmatt.pdf | Download | 2 | SVO1003; Objektblatt Flachmoor Langmatt.pdf |
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SVO 1010; Objektblatt Lebensraumverbund Hintertriemen.pdf | Download | 4 | SVO 1010; Objektblatt Lebensraumverbund Hintertriemen.pdf |
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