Aufschub der Schliessungsstunde

Grundsätzlich sind Gastwirtschaftsbetriebe von 24.00 Uhr bis 05.00 Uhr geschlossen zu halten. Gemäss Art. 26 der Polizeiverordnung der Gemeinde Hinwil kann der Gemeinderat Ausnahmen für den Aufschub der Schliessungsstunde bis 02.00 oder 04.00 Uhr beschliessen.

Aktionen

Bemerkung

Füllen Sie die fettgedruckten, mit Stern gekennzeichneten, Formularfelder vollständig aus.

Bitte das Gesuch mind. 5 Tage vor dem Anlass einreichen.

Preis: bis 02.00 Uhr: Fr. 100.00 / bis 04.00 Uhr: Fr. 150.00

Verfahren

Sobald wir das Formular erhalten, werden wir es prüfen und Ihnen die Bewilligung zusenden.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.