Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie jeweils unter der Website des Kantons Zürich und des Bundes.

 

Die App "VoteInfo" informiert Sie über alle eidgenössischen und kantonalen Vorlagen. Sie können das Abstimmungsgeschehen am Sonntag live mitverfolgen und erfahren ab 12 Uhr, wie Ihre Gemeinde, Ihr Kanton und die Schweiz zu eidgenössischen und kantonalen Vorlagen gestimmt haben. 

Kontakt

Katharina List, katharina.list@hinwil.ch

Urnenöffnungszeiten

Altes Dorfschulhaus, beim Gemeindehaus:
am Abstimmungssonntag von 09.30 - 11.00 Uhr

Aussenwachten, jeweils im entsprechenden Schulhaus (Wernetshausen, Hadlikon):
am Abstimmungssonntag von 09.30 - 10.30 Uhr

Letzte Leerung Briefkasten beim Gemeindehaus: 
am Abstimmungssonntag um 11.00 Uhr

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen und Wählen berechtigt.

Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei den Einwohnerdiensten der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Die Kopie des Stimmrechtsausweises ist persönlich abzuholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitzubringen.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert "Stimm-/Wahlzettel" und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken. Es ist bereits frankiert. Sie können es auch während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)
  5. Sie können Ihr Stimmmaterial in den Gemeindebriefkasten werfen, dies gilt ebenfalls als briefliche Abstimmung. Der Gemeindebriefkasten wird letztmals am Abstimmungssonntag um 11.00 Uhr geleert.


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • der Stimmrechtsausweis nicht beiliegt oder nicht unterschrieben ist;
  • im Antwortkuvert mehr Stimmzettelkuverts als Stimmrechtausweise liegen.


Hinweis: Sie können sich die Abstimmungstermine per E-Mail zustellen lassen. Um diesen Reminder-Dienst zu abonnieren, registrieren Sie sich bitte für Reminders per E-Mail hier.