Gesuch um Erteilung eines Waffenerwerbsscheines

Hier können Sie das Gesuchsformular für einen Waffenerwerbsschein herunterladen. 

Das ausgefüllte Formular ist bei der Gemeindeverwaltung Hinwil, Abteilung Sicherheit, mit folgenden Beilagen einzureichen:

  • Kopie eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte; für Ausländer mit Bewilligung in der Schweiz, Kopie des Ausländerausweises

  • Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt

Per 15. August 2019 ist das neue Waffengesetz in Kraft getreten. Weitere Informationen sind auf der Webseite des Bundesamtes für Polizei zu finden.

Im Kanton Zürich benötigt es (je nach Waffenart) entweder eine kantonale Ausnahmebewilligung (vgl. Link oben) oder einen Waffenerwerbsschein.

Wo erhalte ich einen Waffentragschein?
Im Kanton Zürich werden die Waffentragscheine durch die Statthalterämter des Wohnbezirkes ausgestellt.

Wie entsorge ich nicht mehr benötigte Waffen?
Nicht mehr benötigte Waffen können während des ganzen Jahres auf jedem Polizeiposten im Kanton Zürich sowie in den Verkehrsstützpunkten der Kantonspolizei Zürich abgegeben werden.

Umgang mit Waffen
Der Umgang mit Waffen, Munition, Sprengmitteln und Pyrotechnik erfordert Vorsicht und genaue Kenntnis der gültigen Rechtslage. Und es gilt, immer die wichtigsten Sicherheitstipps zu beachten.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die Kantonspolizei Zürich, Fachdienst Waffen/Sprengstoffe:
Tel. 058 648 35 40, waffen-sprengstoffe@kapo.zh.ch und waffengesuche@kapo.zh.ch

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