Zahlungsvereinbarungen (Ratenzahlungen Steuern)

Grundsätzlich sind definitive Rechnungen innert 30 Tagen zahlbar. Sollten Sie aufgrund einer Ausnahmesituation nicht in der Lage sein, den Steuerbetrag innert Frist zu begleichen, besteht die Möglichkeit, mit dem Steueramt eine Ratenzahlung zu vereinbaren (Aufschub der Zahlung).

Hier können Sie einen Vorschlag für eine Zahlungsvereinbarung eingeben.

Bemerkung

Bitte füllen Sie die fettgedruckten, mit Stern gekennzeichneten, Formularfelder vollständig aus.

Bitte geben Sie bei der AHV-Nr. Ihre neue AHV-Nr. (13 Zahlen) ein.

Verfahren

Nachdem Sie das Formular abgeschickt haben, werden wir Ihnen unseren Entscheid mitteilen.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.