Unfallverhütung (bfu)

Der Leiter Abteilung Bau und Planung bietet als Sicherheitsdelegierter der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) Beratung in Sicherheitsfragen an. Grundlagen für Beratungen bilden technische Normen und Empfehlungen von Fachorganisationen (z.B. bfu, sia, VSS). Daneben gilt es die vom Staat erlassenen Gesetze und Verordnungen zu beachten (z.B. kantonales Planungs- und Baugesetz). Sicherheitsdelegierte können Massnahmen lediglich empfehlen, nicht aber die Umsetzung erzwingen. Sie erteilen keine Rechtsauskünfte.