Steuerausscheidung

Wenn zwei oder mehrere Gemeinden, Kantone oder Staaten die Steuerhoheit für Einkommen und Vermögen über eine Person beanspruchen, so wird eine Steuerausscheidung vorgenommen.

Mit der Ausscheidung werden die Einkünfte und Abzüge sowie die Vermögenswerte und Schulden einer Person auf die Gemeinden (interkommunale), Kantone (interkantonale) bzw. Staaten (internationale) aufgeteilt.

Interkommunale Steuerausscheidung
Bei einer interkommunalen Steuerausscheidung innerhalb des Kantons Zürich muss nur eine Steuererklärung am Wohnsitzort eingereicht werden. Die Ausscheidung wird anschliessend über das Kantonale Steueramt und die Wohnsitzgemeinde vorgenommen.

Sollten Sie ausserhalb Ihrer Wohngemeinde eine Liegenschaft erwerben oder eine Betriebsstätte eröffnen, sind die betroffenen Steuerämter zu informieren.

Interkantonale Steuerausscheidung
Bei einer interkantonaler Steuerausscheidung ist für jeden Kanton ein eigenes Steuererklärungsformular auszufüllen und einzureichen, wobei meist eine Kopie der Steuererklärung des Wohnsitzkantons akzeptiert wird.