Anpassung des Nachführungsvertrages der amtlichen Vermessung

22. Februar 2019

Nachführung der amtlichen Vermessung; Anpassung des Nachführungsvertrages

Der Gemeinderat Hinwil hat mit Beschluss Nr. 2019-20 vom 13. Februar 2019 gestützt auf §§ 15f der kantonalen Vermessungsverordnung vom 27.06.2012 den Vertrag über die amtliche Vermessung mit dem bisherigen Nachführungsgeometer Reto Theiler und den neu bestimmten Nachführungsgeometern Stefanie Meile und Jost Schnyder, alle patentierte Ingenieur-Geometer in der Ingesa AG, Wetzikon, genehmigt.

Der Nachführungsvertrag sowie der erwähnte Gemeinderatsbeschluss können nach erfolgter Publikation während 10 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Hinwil, Abteilung Bau und Planung, Gemeindehausstrasse 2, 8340 Hinwil, während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, 8090 Zürich, Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Verwaltungsgerichts sind kostenpflichtig, die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.

Hinwil, 22. Februar 2019

Gemeinderat Hinwil

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