Aufhebung kommunale Bürgerrechtsverordnung aus dem Jahr 2015; Erlass neuer Richtlinien für die Einbürgerungen in der Gemeinde Hinwil

4. Oktober 2019

Aufhebung kommunale Bürgerrechtsverordnung aus dem Jahr 2015; Erlass neuer Richtlinien für die Einbürgerungen in der Gemeinde Hinwil

Der Gemeinderat hat am 2. Oktober 2019 (GRB 2019-153) beschlossen:

1. Die kommunale Bürgerrechtsverordnung der Gemeinde Hinwil vom 1. August 2015 wird aufgrund übergeordnetem Recht ersatzlos aufgehoben.

2. Gleichzeitig erlässt der Gemeinderat die Broschüre „Richtlinien für die Einbürgerungen in der Gemeinde Hinwil“ in welcher die wichtigsten Bestimmungen des Bundesrechts und des kantonalen Bürgerrechts festgehalten sind, welche allen Beteiligten und Interessierten ab sofort als Grundlage für das Einbürgerungsverfahren in der Gemeinde Hinwil dienen sollen.

Der Beschluss kann während der Einsprachefrist bei der Gemeindeverwaltung Hinwil, Abteilung Präsidiales, Dürntnerstrasse 8, 8340 Hinwil, während den Öffnungszeiten eingesehen oder auf unserer Website heruntergeladen werden.

Gegen diesen Beschluss kann gestützt auf § 19 Abs. 1 lit. d des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG) innert 30 Tagen gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und wenn möglich beizulegen.

Hinwil, 4. Oktober 2019

Gemeinderat Hinwil

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