Anordnung Urnenabstimmung vom 17. November 2019; Abstimmungsempfehlung

5. Juli 2019

Seit dem Inkrafttreten vom 1. Januar 2018 des neuen Gemeindegesetzes (GG, LS 131.1) ist für selbständige Aufgabenträger wie Zweckverbände geregelt, dass grundlegende Änderungen ihrer Rechts- bzw. Organisationsgrundlagen (Zweckverbandsstatuten) der Zustimmung aller Verbandsgemeinden bedarf. Die Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden beschliessen Vorlagen über die Revision von Verbandsstatuten an der Urne (§ 79 GG).

Der Gemeinderat Hinwil hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2019 beschlossen, die Totalrevision der Statuten des Zweckverbandes Kehrichtverwertung Zürcher Oberland (KEZO) den Stimmberechtigten zur Beschlussfassung an der Urnenabstimmung vom 17. November 2019 vorzulegen. Der Gemeinderat empfiehlt den Stimmberechtigten, den Statuten des Zweckverbandes Kehrichtverwertung Zürcher Oberland (KEZO) zuzustimmen.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

Hinwil, 5. Juli 2019

Gemeinderat Hinwil

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