Gründungsversammlung der Unterhaltsgenossenschaft „Hinwil Feld“; Öffentliche Auflage vom Protokoll der Beschlussfassung

27. September 2019

Hinwil. Am 28. August 2019 haben die beteiligten Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer die Gründung der Unterhaltsgenossenschaft „Hinwil Feld“ in Hinwil beschlossen. Das Protokoll der Gründungsversammlung liegt vom 27. September 2019, während 30 Tagen, zu den ordentlichen Bürozeiten in der Gemeindeverwaltung Hinwil, Abteilung Gesundheit und Umweltschutz, Gemeindehausstrasse 2, 8340 Hinwil, zur Einsichtnahme auf. Das Protokoll kann in anonymisierter Form auf www.hinwil.ch eingesehen werden.

Gemäss § 69, in Verbindung mit § 83 des Landwirtschaftsgesetzes vom 2. September 1979, sind allfällige Rekurse gegen die von der Versammlung gefassten Beschlüsse innert 30 Tagen, ab Datum der Veröffentlichung gerechnet, schriftlich und begründet im Doppel dem Bezirksrat Hinwil einzureichen.

Die Publikation erscheint am 27. September 2019 im Amtsblatt des Kantons Zürich.

 

Zürich und Hinwil, 27. September 2019 Amt für Landschaft und Natur Kanton Zürich und Gemeinderat Hinwil

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Protokoll_UHG_Grundungsversammlung_28.8.2019_anonym (PDF, 1.49 MB) Download 1 Protokoll_UHG_Grundungsversammlung_28.8.2019_anonym