Abteilung Steuern
Hier können Sie das Organigramm der Abteilung Steuern als pdf-Datei herunterladen. Die Kernaufgaben der Abteilung Steuern basieren auf der Umsetzung des gesetzlichen Auftrages „Steuer zu erheben“. Im Detail handelt es sich dabei um die Registerführung, die Durchführung von definitiven Steuereinschätzungen von unselbständigen Steuerpflichtigen und Rentner sowie um die Ausstellung der Steuerrechnungen und deren Inkasso. Die Mitarbeitenden der Abteilung Steuern erteilen Steuerauskünfte aller Art, sind für Zahlungsvereinbarungen, Inventaraufnahmen in Todesfällen, Bewertungen von Liegenschaften und vieles mehr verantwortlich.
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