AHV/IV-Zweigstelle
Gehört zur Abteilung: Abteilung Soziales
Die AHV-Zweigstelle ist Ihre erste Anlaufstelle bei allen Fragen und Anliegen zur AHV und IV und bildet die Verbindung zwischen den Versicherten und der kantonalen Ausgleichskasse. Sie erhalten allgemeine Auskünfte über die Beitragspflicht und die Leistungen der AHV und anderer Sozialversicherungen. Fragen zu Rentenberechnungen oder Rechnungen über AHV-Beiträge können nicht beantwortet werden. Kontaktieren Sie dazu die für Sie zuständige Ausgleichskasse. Weitere Informationen, Formulare und Merkblätter finden Sie auch bei der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (http://www.svazurich.ch).
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