Kirschlorbeer-Aktion 2026

1. Oktober 2026

Biodiversität fördern – Kirschlorbeer in Ihrem Garten entfernen – Finanzielle Unterstützung

Ausschreibung des Landschaftsentwicklungskonzepts (LEK) Hinwil für Massnahmen zur Förderung der Artenvielfalt in Privatgärten.


Im Rahmen des LEK Hinwil werden unterschiedliche Projekte zur Aufwertung der Hinwiler Landschaft entwickelt und umgesetzt. Davon profitiert die Hinwiler Bevölkerung wie auch unsere einheimische Tier- und Pflanzenwelt.
 

Kirschlorbeer (Prunus laurocerasus)

Dieser in Gärten oft vorkommende, invasive Exot breitet sich rasant in unserer Landschaft aus, bietet aber unseren einheimischen Tierarten keine Lebensgrundlage. Er verdrängt zusätzlich die einheimische Vegetation und behindert die Waldverjüngung stark. Aus diesen Gründen darf Kirschlorbeer seit dem 1. September 2024 nicht mehr verkauft werden.
 

Finanzielle Unterstützung zur Bekämpfung in Ihrem Garten

Das LEK Hinwil unterstützt Sie bei der Bekämpfung des Kirschlorbeers. Gegen einen Umsetzungsnachweis (Fotos vom Standort vor und nach der Entfernung, Kopie der Rechnung des Gartenunternehmens) erhalten EigentümerInnen für die Entfernung Ihrer Kirschlorbeerbestände 50 % oder maximal CHF 500.00 der anfallenden Kosten.

Das Angebot ist begrenzt und gilt für die Entfernung ab dem 1. Oktober 2026 bis und mit 28. Februar 2027.
 

Ersatz durch einheimische Arten

Kirschlorbeer kann durch einheimische Sträucher ersetzt werden. Einheimische Arten bieten die existenzielle Nahrungsgrundlage für viele Insekten und Vögel. Immergrün bzw. wintergrün sind die Stechpalme (Ilex aquifolium), die Eibe (Taxus baccata) und der Liguster (Ligustrum vulgare). Die Hainbuche (Carpinus betulus) hält ihr (getrocknetes) Laub im Winter, andere Arten wie der Feld-Ahorn (Acer campestre), die Gemeine Berberitze (Berberis vulgaris), die Kornelkirsche (Cornus mas) und der Schwarzdorn (Prunus spinosa) werfen ihr Laub im Winter ab.

 

Kontakt
Abteilung Infrastruktur und Umwelt
Bereich Umwelt und Energie
Telefon 044 938 55 26
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