Abteilung Steuern

Die Kernaufgaben der Abteilung Steuern basieren auf der Umsetzung des gesetzlichen Auftrages „Steuer zu erheben“. Im Detail handelt es sich dabei um die Registerführung, die Durchführung von definitiven Steuereinschätzungen von unselbständigen Steuerpflichtigen und Rentner sowie um die Ausstellung der Steuerrechnungen und deren Inkasso.

Die Mitarbeitenden der Abteilung Steuern erteilen Steuerauskünfte aller Art, sind für Zahlungsvereinbarungen, Inventaraufnahmen in Todesfällen, Bewertungen von Liegenschaften und vieles mehr verantwortlich.

Während den Öffnungszeiten stehen wir Ihnen für die Auskünfte und konkrete Einzelfragen gerne zur Verfügung. Eine eigentliche Steuerberatung wird nicht angeboten.

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