Wenn Sie eine AHV- oder IV Rente beziehen und Ihr Einkommen, dazu zählt teilweise auch das Vermögen, für Lebenskosten nicht reicht, so können Sie sich für Zusatzleistungen zur AHV/IV erkundigen. Nähere Informationen erhalten Sie telefonisch (044 938 55 74) oder persönlich im Gemeindehaus, Büronummer 14.
Verlieren Sie Ihre Ausweispapiere oder werden Ihnen diese gestohlen, melden Sie sich unverzüglich bei einer Polizeidienststelle (Bezirk Hinwil). Dort erhalten Sie eine Verlustanzeige. Die Verlustanzeige wird für den Antrag eines neuen Ausweispapieres benötigt.
Die Schützenstube in der GESA Betzholz bietet Platz für ca. 50-60 Personen und kann gemietet werden. Anfragen bitte an Walter Duss, Standwart, Tel. 044 937 44 49 oder 079 662 70 20.
Bitte melden Sie sich spätestens am ersten Tag der Erwerbslosigkeit beim zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) zum Bezug von Arbeitslosentaggeldern an. Denken Sie daran, dass Sie bereits während der Kündigungsfrist verpflichtet sind, eine neue Stelle zu suchen. Ihre Bemühungen müssen Sie gegenüber der Arbeitslosenversicherung nachweisen. Entsprechende Formulare können beim RAV bezogen werden.
Möglicherweise haben Sie in der Zwischenzeit eine Steuererklärung mit einem Einkommen eingereicht, welches Sie nicht mehr für die Prämienverbilligung berechtigt. Ist dies nicht der Fall, so erkundigen Sie sich im Gemeindehaus, Büronummer 14 oder telefonisch (044 938 55 74).
Sie können sich entweder telefonisch (044 938 55 70) oder persönlich bei der Sozialberatung der Gemeinde Hinwil anmelden. Zusammen mit den Mitarbeiter/innen können Sie einen Antrag auf die Ausrichtung wirtschaftlicher Hilfe an die Sozialhilfebehörde einreichen. Über Ihren Antrag wird die Sozialhilfebehörde innert nützlicher Frist entscheiden. Sofortige finanzielle Hilfe kann die Sozialberatung nach Klärung der wichtigsten Fragen leisten. Die Unterstützung erfolgt nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für öffentliche Sozialhilfe (SKOS).
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