Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse und Ihr Passwort an.
Haben Sie noch kein Benutzerkonto?
Wenn Sie unsere Online- oder Abo-Dienste nutzen, Anlässe oder andere Inhalte erfassen möchten usw., benötigen Sie oft ein Benutzerkonto. Es erleichtert Ihnen die Arbeit, und Sie behalten die Übersicht. Benutzerkonto erstellen
Wenn Sie eine AHV- oder IV Rente beziehen und Ihr Einkommen, dazu zählt teilweise auch das Vermögen, für Lebenskosten nicht reicht, so können Sie sich für Zusatzleistungen zur AHV/IV erkundigen. Nähere Informationen erhalten Sie telefonisch (044 938 55 74) oder persönlich im Gemeindehaus, Büronummer 14.
Verlieren Sie Ihre Ausweispapiere oder werden Ihnen diese gestohlen, melden Sie sich unverzüglich bei einer Polizeidienststelle (Bezirk Hinwil). Dort erhalten Sie eine Verlustanzeige. Die Verlustanzeige wird für den Antrag eines neuen Ausweispapieres benötigt.
Die Schützenstube in der GESA Betzholz bietet Platz für ca. 50-60 Personen und kann gemietet werden. Anfragen bitte an Walter Duss, Standwart, Tel. 044 937 44 49 oder 079 662 70 20.
Bitte melden Sie sich spätestens am ersten Tag der Erwerbslosigkeit beim zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) zum Bezug von Arbeitslosentaggeldern an. Denken Sie daran, dass Sie bereits während der Kündigungsfrist verpflichtet sind, eine neue Stelle zu suchen. Ihre Bemühungen müssen Sie gegenüber der Arbeitslosenversicherung nachweisen. Entsprechende Formulare können beim RAV bezogen werden.
Möglicherweise haben Sie in der Zwischenzeit eine Steuererklärung mit einem Einkommen eingereicht, welches Sie nicht mehr für die Prämienverbilligung berechtigt. Ist dies nicht der Fall, so erkundigen Sie sich im Gemeindehaus, Büronummer 14 oder telefonisch (044 938 55 74).
Sie können sich entweder telefonisch (044 938 55 70) oder persönlich bei der Sozialberatung der Gemeinde Hinwil anmelden. Zusammen mit den Mitarbeiter/innen können Sie einen Antrag auf die Ausrichtung wirtschaftlicher Hilfe an die Sozialhilfebehörde einreichen. Über Ihren Antrag wird die Sozialhilfebehörde innert nützlicher Frist entscheiden. Sofortige finanzielle Hilfe kann die Sozialberatung nach Klärung der wichtigsten Fragen leisten. Die Unterstützung erfolgt nach den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für öffentliche Sozialhilfe (SKOS).
Sie besuchen unser Webangebot mit einer veralteten Browserversion (z.B. Internet Explorer, veraltete Safari-Version oder andere). Diese Browserversion wird von den Herstellern nicht mehr unterstützt und verursacht Darstellungs- und Sicherheitsprobleme. Bitte wechseln Sie auf einen aktuellen Browser.
Das von Ihnen aufgerufene Formular lässt sich leider nicht darstellen. Sie verwenden eine veraltete Browserversion (z.B. Internet Explorer, veraltete Safari-Version oder andere). Diese Browserversion wird von den Herstellern nicht mehr unterstützt und verursacht Darstellungs- und Sicherheitsprobleme. Bitte wechseln Sie auf einen aktuellen Browser.
Webstatistik
Wir verwenden eine Webstatistik, um herauszufinden, wie wir unser Webangebot für Sie verbessern können. Alle Daten werden anonymisiert und in Rechenzentren in der Schweiz verarbeitet. Mehr Informationen finden Sie unter “Datenschutz“.