Demokratie in Hinwil
Die wichtigsten politischen Entscheide werden an der Gemeindeversammlung gefällt, die in der Regel im Juni (Rechnungsgemeinde) und im Dezember (Budgetgemeinde) anberaumt wird. Bei Bedarf werden im März oder im September weitere Termine angesetzt. An der Gemeindeversammlung kann jeder und jede Stimmberechtigte direkt Einfluss nehmen und damit die Gemeindepolitik mitgestalten.
Nebst der Gemeindeversammlung bieten die eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Wahlen und Abstimmungen Gelegenheit für die Stimmberechtigten, ihre demokratischen Rechte wahrzunehmen.
Der Gemeinderat mit seinen sieben an der Urne gewählten Mitgliedern leitet die Gemeindepolitik: Er ist – Schule und Kirche ausgenommen – in allen Lebensbereichen der Stimmbürgerin und dem Steuerzahler gegenüber verantwortlich, sei es als Antragsteller an die Gemeindeversammlung oder als entscheidende Instanz im Rahmen seiner ausgedehnten Befugnisse.
Jeder Gemeinderat, jede Gemeinderätin leitet ein Ressort. Als Exekutivbehörde untersteht der Gemeinderat dem Kollegialitätsprinzip und ist auch dem Amtsgeheimnis verpflichtet.
Vielfach stehen dem Gemeinderat beratende Kommissionen zur Seite. Weitere Aufgaben werden in Ausschüssen erledigt, denen jeweils drei Mitglieder des Gemeinderates angehören. Ferner sind Kommissionen mit selbstständigen Verwaltungsbefugnissen eingesetzt, die einzelne Zweige eigenverantwortlich führen. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Kommissionen und Ausschüsse des Gemeinderates. Der Gemeindepräsident steht dem Gemeinderat vor und übt die direkte Aufsicht über die Gemeindeverwaltung aus.